Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle gab der 34-jährige Fahrzeugführer zunächst falsche Personalien an. Die Polizeibeamten ließen sich hiervon jedoch nicht beirren und konnten die tatsächliche Identität des Mannes feststellen.
Bei der Überprüfung der rechtmäßigen Personalien des aus der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) stammenden Mannes stellte sich schließlich der mutmaßliche Grund für die Falschangaben heraus: Der 34-Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Ohne Fahrerlaubnis unterwegs - falsche Personalien angegeben

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