Im Rahmen der daraufhin durchgeführten anlassbezogenen Verkehrskontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass die 59-jährige verantwortliche Fahrzeugführerin nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und eine Strafanzeige wurde aufgenommen.
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Ohne Fahrerlaubnis durch Fußgängerzone gefahren

Symbolbild
dpa