Altenkirchen (ots) -
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu o.g. Mitteilung konnte der 24 Jahre alte Beschuldigte die Polizeidienststelle verlassen.
Die eingesetzten Polizeibeamten setzen ihre Streifentätigkeit fort. Hierbei fiel ihnen auf, dass der, in der vorherigen Meldung genannte Pkw VW Polo nicht mehr am abgestellten Ort stand. Unmittelbar darauf wurde festgestellt, dass der Beschuldigte um 05:00 Uhr erneut mit dem Fahrzeug durch Altenkirchen gefahren ist. Er hatte sich zwischenzeitlich den Zweitschlüssel des Pkw besorgt, um das Fahrzeug nach Hause zu bringen.
In der Folge wurde ihm erneut eine Blutprobe entnommen. Nun muss er sich ein zweites Mal wegen Trunkenheit im Verkehr und zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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