Im Verlauf einer Rechtskurve kam der 20-Jährige mit seinem Kraftrad von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der dortigen Schutzplanke. Hierbei zog er sich unter anderem eine Beinfraktur zu und wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der 20-Jährige nicht im Besitz der für das Kraftrad erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Gegen den 20-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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Motorradfahrer verunfallt ohne Fahrerlaubnis

Symbolbild
dpa
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