06.2025) kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung auf der Hauptstraße in Rheinbrohl, in deren Verlauf der 46-jährige Tatverdächtige seinen Kontrahenten ins Gesicht schlug.
Auslöser für die Auseinandersetzung war, dass der 46-Jährige das geparkte Fahrzeug des 37-jährigen Geschädigten mit Mayonnaise einschmierte. Als ihn der Fahrzeugbesitzer daraufhin zur Rede stellen wollte, kam es zum Streit.
Der wohnsitzlose 46-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung verantworten müssen; am Fahrzeug entstand keine Beschädigung.
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Körperverletzung nach Streitigkeit

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dpa