Hierbei wurden erfreulicherweise nur zwei Fahrzeugführer gemessen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Jedoch konnten weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Verstoß gegen die Gurtpflicht und missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons, festgestellt werden. Gegen die Betroffenen wurden die entsprechenden Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Altenkirchen
Frank Feldhäuser, PHK
Telefon: 02681 946-0
pialtenkirchen@polizei.rlp.de
Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell
Geschwindigkeitskontrollen

