Den Beamten kam eine vierköpfige Gruppe mit (E)-Crossmaschinen entgegen, welche teilweise trotz ihrer Zulassungspflicht ohne Kennzeichen sowie ohne lichttechnische Einrichtungen geführt wurden.
Während der Fahrt wurde aus der Gruppe heraus von einem Sozius ein Feuerwerkskörper gezündet und in Richtung des zivilen Streifenwagens geworfen, sodass dieser unter dem Fahrzeug detonierte.
Im Rahmen der anschließenden Verfolgung konnte das Werfen von Feuerwerkskörpern auf entgegenkommende Fahrzeuge in mehrfacher Ausführung durch die Beamten beobachtet werden. Die Verantwortlichen konnten anschließend in der Kölner Straße gestellt und in Teilen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der minderjährige Fahrzeugführer der besagten E-Crossmaschine nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist.
Sowohl gegen den Fahrer als auch den Sozius wurden diverse Strafverfahren eingeleitet und beide im Anschluss an ihre Eltern übergeben. Zeugen, welche durch den Wurf der Feuerwerkskörper gefährdet oder geschädigt wurden, werden gebeten sich mit der Polizei Altenkirchen in Verbindung zu setzen.
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Polizeidirektion Neuwied/Rhein
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Gefährdung des Straßenverkehrs durch Böllerwurf

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