Hierbei konnten einige verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt und geahndet werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals auf die Wichtigkeit im Hinblick auf das Verhalten an Fußgängerüberwegen hin. Im Rahmen des Trainings wird den Kindern der Grundsatz beigebracht, dass sie erst die Straße überqueren, wenn die ankommenden Fahrzeuge bis zum Stillstand abgebremst haben. Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen werden gebeten ihr Verhalten an Fußgängerüberwegen dahingehend anzupassen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Straßenhaus
Telefon: 02634/952-0
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Fußgängertraining an den Grundschulen Neustadt/Wied, Rengsdorf und Anhausen

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