Dabei ergaben sich bei der 34-jährigen Fahrzeugführerin Anhaltspunkte für eine Betäubungsmittelbeeinflussung. Die Frau räumte den Konsum verschiedener, u. a. auch sog. harter Betäubungsmittel ein, sodass eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss

