Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte Alkoholgeruch in der Atemluft des Betroffenen festgestellt werden. Zudem räumte der Fahrzeugführer den Konsum alkoholischer Getränke ein. Es wurden ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
