Das Fahrzeug war bereits im Vorfeld aufgefallen, da es in unsicherer Fahrweise und deutlichen Schlangenlinien geführt wurde. Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 24-jährige Fahrer typische Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln aufwies. Außerdem war er nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis, da ihm diese am Vortag aufgrund eines gleichgelagerten Deliktes vorläufig entzogen wurde. Dem bereits polizeilich bekannten Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
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Fahrzeugführer ohne Führerschein, aber unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

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