Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Dazu kam, dass der Beschuldigte mittlerweile zum vierten Mal diesbezüglich auffiel, weshalb sein PKW mit dem Ziel der behördlichen Einziehung beschlagnahmt wurde.
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Fahrzeugbeschlagnahme nach wiederholtem Verkehrsverstoß

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dpa