Hierbei konnte festgestellt werden, dass ein 22-jähriger Pkw-Fahrer mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. An dem Pkw hatte er zuvor amtliche Kennzeichen angebracht, die auf ein anderes Fahrzeug ausgegeben sind. Ferner bestand der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe und die Einleitung eines Strafverfahrens.
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Fahren unter Drogeneinfluss / Falsche Kennzeichen an Pkw angebracht

