Der Fahrzeugführer räumte hierbei den vorangegangenen Konsum von Cannabis ein, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde bei dem Betroffenen zu Beweiszwecken eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Die Weiterfahrt musste dem Mann aus dem Westerwaldkreis untersagt werden.
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Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss

Symbolbild
dpa