Hierbei konnten bei dem Heranwachsenden Anhaltspunkte für eine Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt werden; ebenso führte der junge Mann eine geringe Menge Haschisch mit sich. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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Fahren unter Betäbungsmitteleinfluss

