Das entsprechende Fahrzeug konnte kurz darauf festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der 23-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter Alkoholeinwirkung. Außerdem hatte er den Pkw ohne Wissen und ohne Zustimmung des Fahrzeughalters benutzt. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Ferner erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens.
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Fahren unter Alkoholeinwirkung und ohne Fahrerlaubnis

