Zudem besteht der Verdacht, dass der 18-Jährige auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Da es sich bei dem Fahrer um einen polnischen Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Deutschland handelte, wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
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Fahren unter Alkohol- und Drogeneinwirkung

