Der 32jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen. Im Verkehrsregister war für ihn bereits eine Fahrerlaubnissperre eingetragen. Er behauptete nun, dass ihm vor dem Feiertag telefonisch mitgeteilt worden sei, dass die Sperre aufgehoben wurde. -Dies konnte nicht nachvollzogen werden.
Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtauglichkeit verlief ein Urintest positiv auf Kokain. Es wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Der Fahrer wird so auch weiterhin ohne Führerschein bleiben.
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Fahren ohne Führerschein und Kokain konsumiert
