Es konnte festgestellt werden, dass der 39-Jährige männliche Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiterhin konnten während der Kontrolle drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung hinwiesen. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest reagierte positiv, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Fahrzeugführer wurden nun entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln
