Der 39-jährige Fahrzeugführer gab zunächst an, dass er seinen Führerschein zu Hause vergessen habe. Im Rahmen der durchgeführten Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Eine von ihm im Anschluss erwähnte ausländische EU-Fahrerlaubnis konnte in den Datenbanken ebenso nicht festgestellt werden. Gegen den 39-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Altenkirchen
Hochstraße 30
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681/9460
E-Mail: pialtenkirchen@polizei.rlp.de
Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Hamm (Sieg)

