Nachfolgende Anhalteversuche des Polizeibeamten misslangen, sodass die 85-jährige erst an ihrer Wohnanschrift zur Rede gestellt werden konnte. Da bei der Seniorin altersbedingte Auffälligkeiten vorlagen, kam der Beamte - neben der obligatorischen Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund des Vorfahrtsverstoßes - seiner Pflicht zur Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde nach, welche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit prüfen wird.
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Beinaheunfall mit Kradstreife nach Vorfahrtsverstoß

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