Der Mitteiler beobachtete zwei männliche Personen, wie diese unberechtigt das Nachbargrundstück betraten. Auf Ansprache flüchteten die Männer in unbekannte Richtung. Bei einer Nachschau stellte der Mitteiler fest, dass ein Rollladen gewaltsam hochgeschoben wurde. Zu einem Eindringen in das Gebäude ist es nicht gekommen.
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