Da bei dieser Alkoholgeruch festgestellt wurde, führten die Beamten auf der Wache einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch. Aufgrund des hierbei ermittelten Werts wurde gegen die 22-jährige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihr bis zum erreichen der Fahrtauglichkeit untersagt.
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Audi-Fahrerin unter Alkoholeinfluss
