"E-Scooter") fahrenden 44-jährigen, weil an dessen Fahrzeug nicht die erforderliche Haftpflichtversicherungsplakette angebracht war. Weiterhin wurde im Rahmen der Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Beschuldigte mit gut 1,5 Promille deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Entsprechend erfolgte die Entnahme einer Blutprobe sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Alkoholisiert mit Elektroroller unterwegs

