In dem ersten Fall gab der Verkehrsteilnehmer an, dass er das THC von seinem Hausarzt verschrieben bekommen habe. Eine Verordnung konnte er allerdings nicht nachweisen.
Es erfolgten eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels.
Im zweiten Fall war der Beschuldigte mit einem dreirädrigen fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug durch die Siegtalstraße in Kirchen unterwegs und dort wegen eines Defektes liegen geblieben.
Bei der Kontrolle durch die Polizei konnte festgestellt werden, dass auch er unter dem Einfluss von THC stand. Zudem verfügte er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis der Kalsse M.
Auch in diesem Fall erfolgte eine Blutentnahme und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet
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2mal fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
