Ein 17jähriger Fahrer eines Leichtkraftrades wollte von der L 52 nach links auf die B 421 abbiegen. Zeitgleich befuhr ein 61-Jähriger mit seinem PKW die B 421 in Richtung Hontheim. Der 17-Jährige missachtete die Vorfahrt des von links kommenden PKW-Fahrers. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge im Einmündungsbereich, bei dem der Leichtkraftradfahrer auf die Windschutzscheibe prallte und sich schwerste Verletzungen zuzog. Der Pkw-Fahrer wurde leicht verletzt.
Der Schwerverletzte wurde mit Rettungshubschrauber in ein Trierer Krankenhaus geflogen, der leichtverletzte Pkw-Fahrer konnte das Krankenhaus Daun nach ambulanter Behandlung verlassen.
Seitens der Staatsanwalt Trier wurde ein Gutachten angeordnet.
Neben den Beamten der Polizei Daun befand sich die Freiwillige Feuerwehr Hontheim, 2 Rettungswagen, ein Rettungshubschrauber mit einem Notarzt und die Straßenmeisterei Daun im Einsatz.
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Verkehrsunfall mit Personenschaden
