Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 15-Jährige Fahrer eines E-Scooters, zusammen mit dem unberechtigten 16-Jährigen Mitfahrer die Fahrbahn. Aufgrund der dort verengten Fahrbahn kam es zu Gegenverkehr und der E-Scooter Fahrer wich auf den Bürgersteig aus. Hierbei stürzte der E-Scooter und beide Personen prallten gegen eine Mauer.
Der Fahrer wurde schwer, der Mitfahrer leicht verletzt. Beide trugen keinen Helm. Sie wurden nach medizinischer Erstversorgung zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass E-Scooter nur von einer Person gefahren werden dürfen und das Befahren von Gehwegen grundsätzlich verboten ist, sofern dies nicht ausdrücklich durch Beschilderung gestattet wird.
Auch wenn für E-Scooter Fahrer keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Schutzhelmes dringend empfohlen, da dieser insbesondere bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen deutlich mindern kann.
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Verkehrsunfall mit E-Scooter, Fahrer schwer verletzt

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