Es wurde eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kontrolliert.
Nachfolgende Verstöße wurden im Rahmen der Kontrollen festgestellt und entsprechend der Vorgaben des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs geahndet.
4 Verstöße wegen nicht mitgeführter Dokumente, 2 Verstöße wegen nicht mitgeführter Ausrüstungsgegenstände, 5 Verstöße wegen Nicht-Beachtung des Durchfahrtsverbots, 1 Verstoß wegen unzureichender Sicherung eines mitfahrenden Kindes
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Sven Lehrke
-stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion-
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Verkehrskontrollen

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