Zwei Fahrzeugführer waren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Drei Verkehrsteilnehmer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Bei sieben Fahrzeugführern wurde ein Alkoholwert zwischen 1,05 Promille und 2,42 Promille festgestellt.
In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren eingeleitet.
Zudem wurde in drei Fällen die Fahrt noch vor Antritt aufgrund zu hoher Alkoholwerte untersagt.
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