Im Zuge einer durchgeführten polizeilichen Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass die Fahrzeugführerin mit einem Alkoholwert von deutlich mehr als 2,0 Promille absolut fahruntüchtig war.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobe wurde entnommen.
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Trunkenheit im Verkehr

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