Im Rahmen einer durchgeführten polizeilichen Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer mit mehr als 0,5 Promille unter Alkoholeinfluss stand.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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Trunkenheit im Verkehr

