Innerhalb von nur zwei Stunden wurden dabei insgesamt 30 Verstöße gebührenpflichtig geahndet. Dabei sei angemerkt, dass längst nicht alle Verkehrsteilnehmer angehalten werden und zu ihrem Anliegen befragt werden konnten.
Die verkehrsbehördliche Anordnung an dieser Stelle weist das sog. Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz "Anlieger frei" aus.
Anlieger sind Personen, die ein in dem Bereich liegendes Grundstück aufsuchen möchten. Das bedeutet nicht, dass sie nicht zwangsläufig Eigentümer oder Bewohner des Grundstückes sein müssen, jedoch ein nachvollziehbares Interesse begründen können sollten.
Die Höhe des zu entrichtenden Bußgeldes bei festgestelltem Verstoß richtet nach der Art der Verkehrsbeteiligung. Während der motorisierte Verkehr mit mindestens 50 Euro zur Kasse gebeten wird, werden Radfahrer mit 25 Euro verwarnt.
Auch wenn das Echo der gestern kontrollierten Verkehrsteilnehmer sehr unterschiedlich war, wird die PI Trier auch zukünftig die Ortsdurchfahrt in Igel weiterhin in ihre Kontrolltätigkeit mit einbeziehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Trier
Telefon: 0651-98344150
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Sperrung in Igel - Polizei kontrolliert Durchfahrtsverbot

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