Zunächst stoppten die Beamten auf der BAB A-60 bei Bickendorf einen niederländischen Sondertransport, welcher mit einem überbreiten Kettenbagger beladen war. Der Transport war auf dem Weg von Bayern zum Seehafen in Zeebrugge (Belgien), wo dieser nach Katar verschifft werden sollte. Bereits anhand der vorgelegten Frachtunterlagen und der Anzeige des Achslastanzeige im Sattelzug erhärtete sich der Verdacht einer Überladung. Bei einer Verwiegung auf einer nahegelegenen Brückenwaage stellten die Beamten ein Gesamtgewicht von 44.260Kg fest. Der Fahrer konnte zwar entsprechende Ausnahmegenehmigungen und eine Erlaubnis vorzeigen, diese genehmigten jedoch lediglich ein maximales Gesamtgewicht von 41,8t. Aufgrund der Überladung verloren die Ausnahmegenehmigung und die Erlaubnis ihre Gültigkeit und der Transport war um 4.260Kg oder 10,65% überladen.
Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt. Erst nach Vorlage einer neuen und dem Gewicht entsprechenden Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis wird die Weiterfahrt gestattet.
Am Nachmittag stoppten die Beamten dann auf der BAB A-60 bei Gindorf einen Sattelzug, welcher mit 2 Sattelzugmaschinen beladen war. Dieser Transport war auf dem Weg von Rumänien nach Belgien. Bei diesem stellten die Beamten eine Gesamthöhe von knapp 4,40m und eine Gesamtlänge von 19,15m fest. Erlaubt sind hier jedoch nur 4m Höhe und eine Länge von 15,50m. Bereits am vergangenen Donnerstag hatten die Beamten einen gleichen Sattelzug bei Hochscheid gestoppt, welcher die Maße ebenfalls in gleicher Art und Weise überschritten hatte. Wie vergangene Woche konnte der Fahrer auch hier keine erforderlichen Ausnahmebedingungen und Erlaubnis vorzeigen.
Daher untersagten die Beamten auch hier die Weiterfahrt und der Fahrer musste beide Sattelzugmaschinen abladen und den Sattelzug bis auf das erlaubte Maß kürzen. Die beiden Sattelzugmaschinen wurden selbstständig weitergeführt.
Gegen die Fahrer wurden jeweils ein Bußgeldverfahren und gegen das jeweilige Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
Die Kontrollen hinsichtlich solcher Sondertransporte will die Polizei aufgrund der Häufung solcher Verstöße in naher Zukunft erhöhen.
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Sondertransporte überschreiten erlaubte Maße - Weiterfahrt 2-mal untersagt

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