Die Polizei Idar-Oberstein nimmt dies zum Anlass, auf wichtige Verhaltensregeln hinzuweisen - für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zum Schutz vor Diebstahl.
1. Verkehrssicherheit beginnt mit dem Zustand des Zweirads
Egal ob Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter: Ein verkehrssicheres Fahrzeug ist Grundvoraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Funktionierende Beleuchtung, Bremsen, Reflektoren und Reifen sind unverzichtbar. Besonders bei E-Bikes und E-Scootern sollte auch regelmäßig der Akku überprüft werden.
2. Helm tragen kann Leben retten
Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, empfiehlt die Polizei dringend das Tragen eines Fahrradhelms - insbesondere bei E-Bikes, die höhere Geschwindigkeiten erreichen. Ein Helm kann im Ernstfall schwere Kopfverletzungen verhindern.
3. Rücksichtnahme und Regeln beachten
E-Scooter und Fahrräder gehören grundsätzlich auf Radwege - dort, wo keine vorhanden sind, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und z.B. Fußgängerzonen sind tabu, außer sie sind explizit mit einem Hinweisschild (Zeichen 240) freigegeben.
Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen Gehwege mit ihrem Fahrrad benutzen. Kinder, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen dies sogar tun. Rücksicht auf Fußgänger, klare Handzeichen beim Abbiegen, das Tragen heller Kleidung mit Reflektoren, das Beachten des toten Winkels und das Vermeiden riskanter Fahrmanöver erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
4. Was gilt es bei der Nutzung eines E-Scooters zu beachten?
E-Scooter sind mittlerweile weit verbreitet. Ob durch stationslose Sharing-Anbieter oder durch privat gekaufte E-Scooter. Bei Benutzung der E-Scooter kann es allerdings auch zu Unfällen kommen, die erhebliche Verletzungen zur Folge haben können. Daher gilt es hierzu einiges zu beachten:
- Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
- E-Scooter müssen versichert werden werden. Das
Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden.
- Es muss ein Fabrikschild, was die Höchstgeschwindigkeit, die
Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" und die Nummer der
Betriebserlaubnis enthält, angebracht sein.
- Nur eine Person darf mit und auf dem E-Scooter fahren.
- Die Nutzung eines Handys ist während der Fahrt nicht erlaubt.
- Bei der Nutzung von Leihscootern müssen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Verleihers beachtet werden.
5. Diebstahlschutz nicht vergessen
Gerade hochwertige Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter sind bei Dieben beliebt. Die Polizei rät:
- Nutzen Sie stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser - am besten
in Kombination.
- Schließen Sie Ihr Zweirad immer an festen Objekten an, auch bei
kurzen Stopps.
- Notieren Sie sich Rahmennummer, Marke und Modell.
- Nutzen Sie Codierungen oder registrieren Sie Ihr Fahrzeug bei
entsprechenden Diensten.
6. Alkohol und Drogen am Lenker - keine gute Kombination
Viele unterschätzen die Gefahren und rechtlichen Folgen: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Zweirad fährt, gefährdet sich und andere - und macht sich unter Umständen strafbar. Das gilt auch für E-Scooter und E-Bikes.
- Schon geringe Mengen können Fahrfehler verursachen.
- Promillegrenzen gelten auch für Fahrräder und E-Scooter.
- Verstöße können Führerscheinverlust zur Folge haben.
Polizei bietet Beratung an
Die Polizei Idar-Oberstein bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich rund um das Thema Verkehrssicherheit und Diebstahlschutz beraten zu lassen.
Gemeinsam für mehr Sicherheit. Für Idar-Oberstein und Umgebung.
#wirfüreuch
Weitere Informationen rund um die Sicherheit bei Zweirädern erhalten Sie hier: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/praevention/verkehrspraevention/zweiradsicherheit
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Idar-Oberstein
Hauptstraße 236
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781/561-0
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Sicher unterwegs: Polizei Idar-Oberstein gibt Präventionstipps für Fahrrad-, E-Bike- und E-Scooter-Fahrer

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