Hierbei wurde festgestellt, dass die Strecke, offensichtlich wegen der bis zum Ende des Jahres andauernden Sperrung der Saarstraße in Konz, trotz Durchfahrtsbeschränkung (u.a. Verkehrszeichen 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge) rege als Abkürzung genutzt wird.
Verbotswidrig einfahrende Fahrzeugführende müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 50,- EUR rechnen.
Die Polizei Konz weist darauf hin, dass auch künftig unangekündigte Kontrollen in diesem Bereich stattfinden werden.
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Polizeiwache Konz
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Reger Fahrzeugverkehr auf dem Verbindungsweg zwischen der Ortschaft Filzen und Konz-Berendsborn

Symbolbild
dpa