Trier
Polizei Trier kündigt Kontrollen an
Symbolbild
dpa

Tempo 30 und eingeschränkte Durchfahrt in der überlasteten Bernhardstraße Wie bereits im August 2025 durch die Stadt Trier veröffentlicht, gelten auf Anregung des Ortsbeirats Heiligkreuz und anhaltender Bürgerbeschwerden in der Bernhardstraße seit Sommer 2025 neue Regeln, die den Verkehr verringern und beruhigen sollen.

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Durch den Abkürzungsverkehr und durch Eltern, die ihre Kinder zur Blandine-Merten-Realschule bringen, wird die Bernhardstraße regelmäßig verstopft, so dass Linienbusse ihren Fahrplan nicht einhalten können und vor der Schule gefährliche Situationen entstehen.
Um die Lage zu entschärfen und die Durchfahrt aus Richtung Spitzmühle in die Straße Im Hopfengarten zu unterbinden, wurde auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach der Einmündung Gelleberg das Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" aufgestellt. Außerdem wurde die gesamte Bernhardstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die Bernhardstraße wurde somit aus Fahrtrichtung Spitzmühle zu einer Sackgasse - eine entsprechende Beschilderung an der Zufahrt weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin. Der Linienbusverkehr und der Fahrradverkehr sind von dem Durchfahrtsverbot ausgenommen.
Als weitere Neuerung zur Busbeschleunigung wurde die Rechts-vor-Links-Regel an der Einmündung Gelleberg aufgehoben. Stattdessen wird dem Verkehr in der Bernhardstraße Vorfahrt eingeräumt. Bei der Ausfahrt aus dem Gelleberg gilt entsprechend "Vorfahrt gewähren".
Die neuen Regeln werden von der Polizei und vom Ordnungsamt kontrolliert und gelten zunächst für eine einjährige Testphase.

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