Im ersten Fall gegen 21:00 Uhr wurde ein 34-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW in Trier-Ehrang einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnten deutliche Anzeichen für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Da der Fahrzeugführer sich weigerte den Maßnahmen der Polizei Folge zu leisten, musste er mit Zwang aus seinem Fahrzeug gezogen werden. Eine anschließende Blutentnahme verrät schließlich unter welchen Stoffen der Fahrzeugführer unterwegs war. Im Rahmen einer Personendurchsuchung konnten Hinweise auf Amphetamin festgestellt werden, bei denen es sich um harte Betäubungsmittel handelt. Der Führerschein wurde einbehalten.
Gegen 23:55 Uhr stellten zeitgleich zwei Streifen der Polizeiinspektion Schweich jeweils in Trier-Ruwer und in Trier-Ehrang erneut zwei Fahrzeugführer fest, die ebenfalls offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Der 28-jährige Fahrzeugführer, der in Trier-Ehrang kontrolliert wurde, konnte vor Ort keinen Urin abgeben, musste aber dennoch auf Grund der Anzeichen auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln zur Blutentnahme. Eigenen Angaben zu Folge wurde Cannabis konsumiert.
Der weitere 19-jährige Fahrzeugführer in Trier-Ruwer, bei dem zeitnaher Betäubungsmittelkonsum festgestellt wurde, befindet sich noch in der Probezeit. Auch dieser steht im Verdacht Cannabis konsumiert zu haben, da neben den körperlichen Auffälligkeiten auch starker Cannabisgeruch von dem Fahrzeugführer ausging.
Gegen 01:50 Uhr wurde eine 43-jährige in Trier-Ehrang mit ihrem Fahrrad angehalten, da diese erhebliche Schlangenlinien fuhr und jederzeit den Eindruck machte zu stürzen. Auch beim Absteigen torkelte die 43-jährige. Ein Alkoholtest ergab nur einen sehr geringen Wert. Allerdings konnten ebenfalls erhebliche Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum festgestellt werden, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt werden musste.
Gegen alle drei Fahrzeugführer wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, auch wenn der Konsum von Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist, gilt weiterhin: Die Teilnahme im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel ist verboten und gefährdet erheblich die Verkehrssicherheit.
Bereits geringe Mengen können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit deutlich beeinträchtigen.
Verkehrsteilnehmende, die unter Drogeneinfluss stehen, riskieren neben hohen Bußgeldern und Fahrverboten auch führerscheinrechtliche Konsequenzen.
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Telefon: 06502-91570
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Polizei Schweich stellt mehrere Drogenfahrten fest

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