Konz
Personen mit Spielzeuggewehren lösen Polizeieinsatz aus
Symbolbild
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dpa

Gestern Abend, am Mittwoch, dem 17. Mai, gegen 19:30 Uhr, meldet ein Zeuge der Polizei mehrere Personen mit Schusswaffen in der Max-Planck-Straße in Konz.

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Zwei Männer würden sich laut Mitteilung gegenseitig mit Gewehren bedrohen, es seien auch Schussgeräusche zu hören.

Umgehend wurden Polizeikräfte mehrerer Dienststellen in Schutzausstattung zum Einsatzort entsandt. Die mutmaßlich bewaffneten Personen hatten sich in der Zwischenzeit in ein Gebäude in der Nähe zurückgezogen. Nach Aufforderung durch die Polizei kamen schließlich drei Männer freiwillig aus dem Gebäude, wo sie von Einsatzkräften widerstandslos fixiert wurden.

Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Gewehren um sogenannte Gel Blaster handelte, also täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen, die Gelkugeln schießen und in diesem Fall auch Schussgeräusche simulierten. Bei der scheinbaren Bedrohungslage handelte es sich laut den beiden 31- und 16-jährigen Beteiligten lediglich um ein Spiel. Der dritte Mann scheint nach ersten Erkenntnissen nicht an dem "Spiel" teilgenommen zu haben. Zusätzlich zu den Spielzeuggewehren hatte der 31-Jährige eine Schreckschusspistole dabei, für deren Führen ihm die notwendige Berechtigung fehlte. Auch das Führen der täuschend echt wirkenden Spielzeugwaffen, sogenannter Anscheinswaffen, ist in der Öffentlichkeit verboten. Die Polizei ermittelt jetzt wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Über die rechtlichen Folgen hinaus, kann das Führen von Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit zu extrem gefährlichen Situationen führen. Die Polizei geht im Falle einer solchen Meldung grundsätzlich von einer realen Gefahr durch scharfe Schusswaffen aus und reagiert entsprechend. Dabei kann es durchaus auch zur Androhung oder letztlich auch zum Einsatz der Dienstwaffen kommen. Die Polizei fordert daher dringend dazu auf, täuschend echt aussehende Waffen niemals "im Spaß" in der Öffentlichkeit zu führen.

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