Ein aufmerksamer Zeuge hatte den geöffneten Kanalschacht bemerkt und die Polizei informiert.
Das Ausheben eines Gullydeckels stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß §315 b StGB und somit eine Straftat dar.
Der oder die Täter hinterließen den Gullydeckel zudem auf der Straße und bereiteten hiermit neben dem entstandenen Loch ein Hindernis auf der Fahrbahn.
Sollten Verkehrsteilnehmer durch den herausgehobenen Gullydeckel gefährdet worden sein, so werden diese gebeten sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Rufnummer 0651-98344150 zu melden. Darüber hinaus sucht die Polizeiinspektion Trier Zeugen, die sachdienliche Hinweise bezüglich des bzw. der Täter geben können.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Trier
Polizeiinspektion Trier
Telefon: 0651-98344150
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Gullydeckel ausgehoben - Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

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