Aus der Personengruppe heraus wurden an einem dort befindlichen Stromhäuschen mehrere Graffiti angebracht. Der aufmerksame Bürger filmte die Tat und stellte anschließend die jungen Männer selbst zur Rede. Da sich diese vor Ort nicht einsichtig zeigten, stellte der Zeuge am Folgetag der Polizei das Video als Beweismittel zur Verfügung.
Durch die im Anschluss durchgeführten Ermittlungen der Polizeiinspektion Schweich im Bereich von Schulen und lokalen Jugendtreffs erlangte der tatverdächtige Jugendliche Kenntnis von den polizeilichen Ermittlungen. Er entschloss sich daher selbstständig, die aufgebrachten Graffiti zu entfernen, sich der Polizei zu stellen und die Tat reumütig einzuräumen.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Anbringen von Graffitis auf fremdem Eigentum regelmäßig den Straftatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt. Zudem erwarten die Täter zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten für die Reinigung der Flächen. Bei Jugendlichen müssen diese Kosten regelmäßig von den Eltern übernommen werden.
Um kreativen Ausdruck legal auszuleben, bieten einige Städte und Gemeinden legale Flächen für Graffitkunst an. Auskünfte hierzu geben die jeweiligen Verwaltungsbehörden.
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Polizeiinspektion Schweich
EPHK Michael Pitz
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Graffiti am Bürgerzentrum Schweich - Zeugenhinweis führt zu rascher Aufklärung

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