In Folge der Sperrung der L150 im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuzungsbereich "Büdlicher Brück" sowie der Ortslage Talling, erfolgte die Einrichtung einer Umleitung des gesperrten Bereiches einhergehend mit einem Durchfahrtsverbot für die Ortslagen Büdlich und Breit für den auswärtigen und Fern-Verkehr (Anlieger frei). Aufgrund der zunehmenden Meldungen von Verstößen des Durchfahrtsverbotes sowie der eingehenden Bürgerbeschwerden zu rasanten Geschwindigkeiten nahm sich die Polizeiinspektion Morbach erneut der gezielten Verkehrs- sowie Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb der Ortslage Breit an. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die frühen Morgenstunden - den Zeiten des zu erwartenden Berufsverkehrs - zwischen 06:30 Uhr und 08:30 Uhr gelegt. Im Rahmen der Messungen konnte von 26 gemessenen Fahrzeugen lediglich 1 Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von 47 km/h bei erlaubten 30km/h verzeichnet werden. Hierbei erfolgte die Messung des aus Thalfang kommenden Verkehrs in der Hauptstraße des Ortes. Im Rahmen der weiteren Durchfahrtskontrollen konnten von ca. 25 kontrollierten Fahrzeugen, 5 Verstöße wegen des rechtswidrigen Passierens (ohne Anliegen) geahndet werden. Innerhalb der gesamten Kontrolle konnte kein Schwerlastverkehr verzeichnet werden.
Die Polizeiinspektion Morbach möchte an dieser Stelle nochmals an die Nutzung der offiziell ausgewiesenen Umleitungsstrecke für Fahrzeuge ohne "Anliegen" sowie die berechtigten "Anlieger" zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung anhalten. Es werden in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin offensive Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
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Geschwindigkeits- und Durchfahrtskontrollen in Breit / Büdlich

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dpa
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