Trier
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und Polizei Trier: Messerangriff auf einen 22-jährigen Studenten in der Robert-Schuman-Alle in Trier am 15.07.2026
Symbolbild
dpa

Gegen den Mann, der dringend verdächtig ist, am 15.07.2026 in der Robert-Schuman-Allee in Trier einen 22-jährigen Studenten mit einem Messer erstochen zu haben, führt die Staatsanwaltschaft Trier ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags.

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Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, der seit mehren Jahren in Trier lebt und zuletzt in der Nähe des Tatorts wohnhaft war.

Zu der Tat kam es gegen 10:00 Uhr auf dem Fußgängerweg der Robert-Schuman-Allee. Nach dem bisherigen Stand der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen traf der Beschuldigte, der den Gehweg in Richtung Petrisberg entlangging, dort auf das Tatopfer, das nach einem Einkauf in dem nahegelegenen Lebensmittelmarkt in umgekehrter Richtung unterwegs war. Aus bisher nicht bekannten Gründen griff der Beschuldigte den Studenten mit einem mitgeführten Küchenmesser an und versetzte ihm mindestens zwei Messerstiche in der Oberkörperbereich. Das Opfer brach auf der Straße zusammen und verstarb trotz unverzüglichen Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Beschuldigte entfernte sich vom Tatort und wurde wenig später in der näheren Umgebung von der Polizei vorläufig festgenommen. Die Einzelheiten des Tathergangs sind noch nicht geklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Bisher gibt es keine Hinweise auf ein mögliches Tatmotiv. Täter und Opfer kannten sich nach den bisherigen Erkenntnissen nicht. Es dürfte sich um eine zufällige Begegnung gehandelt haben.

Der Beschuldigte hat unmittelbar nach seiner Festnahme eingeräumt, auf das Opfer eingestochen zu haben, jedoch ansonsten keine weiteren Angaben zur Sache gemacht.

Der Beschuldigte ist am heutigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt worden. Dieser hat die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen forensischen Psychiatrie angeordnet. Nach vorläufigem Stand der Ermittlungen leidet der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung, wegen der er in jüngerer Zeit bereits in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung war. Es bestehen daher Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten bei Begehung der Tat beeinträchtigt war. Zur Klärung dieser Frage wird im Rahmen der weiteren Ermittlungen ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Die Ermittlungen dauern an.

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