Hauptzielrichtung war die Überwachung des Verkaufs von Spirituosen, Tabakprodukten und E-Vapes an Minderjährige.
Im Rahmen der Kontrolle wurden mehrere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
So erhielt ein Testkäufer in drei von acht überprüften Geschäften Waren, deren Abgabe an Minderjährige untersagt ist. Das Ordnungsamt der Stadt Trier leitete in diesen Fällen entsprechende Bußgeldverfahren ein.
Die Polizei und der Jugendschutz der Stadt Trier weisen darauf hin, dass auch zukünftig ähnliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden.
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Gemeinsame Jugendschutzkontrollen der Polizei und Stadt Trier

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