Die eingesetzten Kräfte konnten im Rahmen der umgehend eingeleiteten Ermittlungen mehrere junge Beteiligte feststellen.
Die Ermittlungen dauern an und werden zuständigkeitshalber vom Gemeinsamen Sachgebiet Jugend in Trier übernommen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen im Bereich von Straßen eine erhebliche Gefahr für Verkehrsteilnehmende darstellt und strafrechtlich als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden kann.
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Steinwürfe im Bereich der B419 gemeldet - Polizei ermittelt

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