Vermutlich mittels einer Motorsäge wurde dann eine Buche, welche auf einem Grünstreifen zwischen der Fahrbahn der B257 und dem Parkplatz wuchs, gefällt. Die Buche fiel auf die Zuwegung zum Parkplatz und blockierte diese komplett. Der Stammdurchmesser der gefällten Buche betrug 25 cm in einer Höhe von 1 Meter. Der Bereitschaftsdienst der Straßenmeisterei Daun musste zur Beseitigung des Baumes angefordert werden. Der Sachschaden dürfte sich auf ca. 1500 EUR summieren.
Zeugen, welche die illegale Fällung der Buche bemerkt haben, sowie Fahrzeugführer, welche durch den Baum auf der Parkplatz-Zuwegung konkret gefährdet wurden, wenden sich bitte an die Polizeiinspektion Daun unter Tel.: 06592-96260
Rückfragen bitte an:
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr / Sachbeschädigung

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