Im Zuge der Kontrollmaßnahmen wurde bei einem 34-jährigen Fahrzeugführer bekannt, dass dieser einen offenen Haftbefehl hatte. Da dieser den Haftbefehl nicht durch Zahlung der erforderlichen Geldsumme abwenden konnte, wurde die Person im Anschluss in die JVA Wittlich gebracht.
Ebenso wurde während der Kontrolle bekannt, dass der Festgenommene nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zuvor mit einem Pkw in die Kontrollstelle eingefahren war. Aufgrund dessen wurde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Festnahme aufgrund Haftbefehl

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