Gg. 18:40 Uhr kam es zur Überprüfung eines 62-jährigen Pkw-Fahrers. Während der anschließenden Kontrolle konnte deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers festgestellt werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,33 Promille.
Dem Pkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten.
Zudem wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Der Beschuldigte muss nun mit einem mehrmonatigen Führerscheinentzug rechnen, zumal dieser wiederholt aufgefallen ist.
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Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
