Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer mit mehr als 0,7 Promille unter Alkoholeinfluss und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Weiterhin wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe wurde entnommen.
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Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss

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