Neben geringfügigen Ordnungswidrigkeiten und einer Vielzahl an freundlichen Gesprächen mit den Fahrzeugführern wurden zwei Strafanzeigen registriert.
Gegen 23:15 Uhr wurde ein 25-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens aus dem Wittlicher Stadtgebiet kontrolliert.
Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Zudem wurde gegen die 58-jährige Fahrzeughalterin ein Verfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am 16.07.2026 gegen 03:20 Uhr kontrollierten die Beamten sodann einen 18-jährigen Fahrzeugführer aus der VG Bernkastel-Kues.
Der junge Mann führte einer Schreckschusswaffe mit sich im Fahrzeug, welche nicht zugelassen war.
Die Waffe wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Waffengesetz

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