Die Beamten wurden gestern zur genaueren Begutachtung eines spanischen Sattelzuges ins Gewerbegebiet in Trierweiler angefordert. Der Sattelzug hatte zwei Sattelzugmaschinen und einen Pritschenwagen geladen und hatte bei der Fahrt durch die rückwärtigen Ladestützen aufgesetzt, so dass Funken aufsprühten. Er befand sich auf dem Weg von Spanien nach Deutschland und Belgien.
Die Spezialisten konnten schnell einen technischen Defekt ausschließen. Vielmehr stellten die Beamten fest, dass der Schwerpunkt der hinteren Sattelzugmaschine und die ausgefahrene Ladestütze der Grund für die Funken war. Außerdem wurde bei dem Sattelzug eine Gesamtlänge von 20,10m und eine Gesamthöhe von 4,40m festgestellt. Erlaubt sind lediglich eine Länge von 16,50m und eine Höhe von 4,00m. Der Fahrer konnte für die Maßüberschreitungen keine Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnis vorweisen, so dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Dabei wurde festgestellt, dass das verantwortliche spanische Unternehmen den Beamten bereits mehrfach wegen unerlaubten Maßüberschreitungen aufgefallen war.
Die Weiterfahrt kann erst gestattet werden, wenn eine Sattelzugmaschine umgeladen und der Sattelzug gekürzt worden ist oder anderweitig die erlaubte Höhe oder Länge erreicht werden kann.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das Unternehmen wurde abermals ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös und Gewinn eingezogen werden kann.
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Erneut Maßüberschreitungen ohne Ausnahmegenehmigungen

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